Helfen Sie mit!

Im Regelfall werden Lerntherapien nicht von den Krankenkassen übernommen.

Die Eltern haben die Möglichkeit eine Kostenübernahme für die erforderliche Lerntherapie auf Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII zu beantragen.

Voraussetzung für die Eingliederungshilfe, etwa in Form einer Lerntherapie bzw. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie , ist eine drohende seelische Behinderung als Folge der Legasthenie oder Dyskalkulie. Dieses sind u. a. schulbezogene Ängste, Schulverweigerung, aggressive oder depressive Verhaltensweisen. Hierdurch ist die Eingliederung in die Gesellschaft gefährdet.

Voraussetzung für die Eingliederungshilfe, etwa in Form einer Lerntherapie bzw. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie, ist eine drohende seelische Behinderung als Folge der Legasthenie oder Dyskalkulie. Dieses sind u. a. schulbezogene Ängste, Schulverweigerung, aggressive oder depressive Verhaltensweisen. Hierdurch ist die Eingliederung in die Gesellschaft gefährdet.

  • Es muss eine gutachterliche Stellungnahme von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beigebracht werden.
  • Des Weiteren eine Diskrepanzmessung zu einer vorliegenden Legasthenie oder Dyskalkulie.
  • Ein Bericht der Schule, dass die Förderung innerhalb des Klassenverbandes und/oder der zur Verfügung stehenden Förderstunden nicht geleistet werden kann.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sollte das Jugendamt therapeutische Hilfe, etwa in Form von Lerntherapie, finanzieren. Gegebenenfalls muss der Anspruch eingeklagt werden, denn diese erforderliche Unterstützung wird nur in seltenen Fällen oder oft erst, wenn Störungen sich schon vertieft haben, gewährt.

Um diese Lücke zu schließen, gründete sich der Lese-Zeichen e.V., denn Lesen und Schreiben zu erlernen, darf nicht von den finanziellen Voraussetzungen der Familien oder den Entscheidungen der Ämter abhängig gemacht werden.

Zur Finanzierung der Therapien sind wir auf Mitglieder und Sponsoren angewiesen.

Außerdem planen wir Benefiz-Veranstaltungen und stellen unseren Verein in sozial engagierten Kreisen vor.

Wir sind als gemeinnütziger und mildtätiger Verein eingetragen und sind berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.

Lese-Zeichen e.V. garantiert allen Mitglieder und Sponsoren, dass

  • jeder einzelne Fall gründlich prüfen
  • das gespendete Geld in zur Förderung der Kinder einsetzen (die Verwaltungskosten des Vereins sind gering, da es sich um ehrenamtliche Arbeit handelt)
  • alle Eltern sich mit einem Eigenanteil von mindestens 5,-- Euro pro Therapiestunde beteiligen